docs4you Ärztevermittlung
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Unsere Schulungen zu rechtlichen Fragen im Gesundheitswesen weisen alle eine Dauer von 1/2 Tag auf.
Die Höchstteilnehmerzahl liegt bei 10. Die Schulungen werden von Rechtsanwälten durchgeführt, die auf Medizinrecht spezialisiert sind.

Für Ihr individuelles Angebot zur Durchführung einer Schulung senden Sie uns einfach Ihre Anfrage.

  1. Compliance im Klinikalltag
    Die Zusammenarbeit zwischen medizintechnologischer und pharmazeutischer Industrie auf der einen und Kliniken und Mitarbeitern auf der anderen Seite birgt zahlreiche Risiken, denn die Grenze zur Strafbarkeit der Ärzte und Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen ist schneller überschritten als manch einer glauben möchte. Im Rahmen unserer Schulung zeigen wir mögliche Regelverstöße auf und geben Ihnen Hilfestellung, diesen vorzubeugen.

  2. Vermeidung von Haftungsfällen
    Etwa die Hälfte der ärztlichen Haftungsfälle beruht auf Koordinations-, Dokumentations- und Aufklärungsmängeln. Hierbei wird häufig auch die unmittelbare Haftung des Klinikträgers wegen Organisationsmängeln angenommen. Wir zeigen Ihnen auf, wie Haftungsfälle verhindert werden können, und geben Ihnen Verhaltensregeln, sollte es doch zu einem Schadensfall gekommen sein.

  3. Vertragsgestaltung im Krankenhaus
    Dieses Seminar informiert Sie über aktuelle Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen in Krankenhäusern, auch im Hinblick auf tarifrechtliche (TVöD/TV-L, TV-Ärzte) Fragestellungen.

  4. Datenschutz im Krankenhaus
    Anhand aktueller Rechtsprechung informieren wir Sie über Datenschutzprobleme im Krankenhaus und entsprechende Lösungsmöglichkeiten.

  5. Chancen und Risiken von Honorararztverträgen im Krankenhaus
    Im Rahmen dieser Veranstaltung zeigen wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen für Honorararztverträge auf und geben einen Überblick über Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten.

  6. Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten
    Im Rahmen dieser Veranstaltung erläutern wir Ihnen verschiedene Kooperationsformen und die damit zusammenhängenden Problematiken. Weiter zeigen wir Ihnen die Rechtsfolgen unwirksamer Kooperationsverträge auf.

  7. Werberecht für Klinik und MVZ
    Krankenhäuser und Sanatorien können für sich ein Werbeprivileg in Anspruch nehmen, welches die Anwendbarkeit des ärztlichen Berufsrechts einschränkt. Uneingeschränkte Werbung ist dennoch nicht möglich. Anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung zeigen wir auf, wie weit Werbung für Krankenhäuser gehen kann.
    Die Rechtslage für werbende MVZ ist noch nicht abschließend geklärt. Es gibt jedoch auch hier Anhaltspunkte, die im Rahmen des Seminars erläutert werden.

  8. Rechtliche Risiken im OP
    Im Operationssaal sind Ärzte und Personal oft bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gefordert. Damit es dabei nicht zu rechtlich problematischen Handlungen kommt und ein ordnungsgemäßes Vorgehen im Ernstfall nachgewiesen werden kann, sind einige Grundsätze zu beachten. In dieser Schulung zeigen wir Ihnen die Grundlagen der Haftung auf und gehen dabei insbesondere auf die Delegation auf nichtärztliches Personal ein. Weiterhin informieren wir Sie über die Vermeidung von Haftungsrisiken hinsichtlich Lagerungsschäden, Hygienemängel und die Notwendigkeit ordnungsgemäßer Dokumentation.
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